Willkommen bei HWS Sicherheit & Service
In den Gesprächen mit unseren Kunden stellen wir immer wieder fest, dass die Sensibilität für die Gefahrensituationen nicht sehr stark entwickelt ist. Deshalb tun wir alles um diese Sensibilität zu schärfen, und bringen unseren Kunden nahe, worum es geht. Das möchten wir auch an dieser Stelle tun. Denn es geht um Ihr Unternehmen, von dem wir Gefahr abwenden möchten. Aber was ist Gefahr? Der Begriff Gefahr lässt sich auffächern in mehrere Einzelgefahren. Diese lauernden Gefahren betreffen Leib und Leben, Wissen, Kompetenz, Know-How, Sach- und Vermögenswerte, Umweltauswirkungen und Imagewerte.
Diese Aufzählungen zeigen Ihnen, das Ihr Unternehmen auf vielfältige Art und meist auch in existenzbedrohenden Maß verwundbar ist.
Unsere Kerngebiete
Videoüberwachung
Sicherheit rund um die Uhr wird gewährleistet durch Anlagen mit elektronischer und mechanischer Technik. Bei der Umsetzung einer videogestützten Sicherungskonzeption ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen.
Rauchmelder
Über 200.000 Brände jährlich, täglich zwei Tote bei Bränden in Deutschland. Investieren Sie in Rauchmelder, denn eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein!
Wir haben für Sie einige Punkte aufgestellt, die beim Kauf und der Montage zu beachten sind.
Unsere privatrechtlichen Befugnisse
Die Firma HWS weist auf rechtliche Grundlagen hin:
Im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen sollten alle Beteiligten, vor allem Kunden wissen, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Arbeit beruht.
Als zugehöriger des Bewachungsgewerbes unterliegen wir selbstverständlich der Gewerbeordnung, deren §34a, 5 wie folgt lautet:
Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen ggf. in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. In Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten. Der Grundsatz der Erforderlichkeit z.B. bei der Wahrnehmung von Hausrechten verpflichtet die Mitarbeiter der HWS, eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen den von ihnen zu nutzenden privatrechtlichen Befugnisse bei denjenigen erzeugen, die in Ihrer Freiheit oder in anderen Rechten eingeschränkt sind.